- Mieter und Vermieter können eine Kündigung anfechten (Praxis: praktisch nur Mieter)
- bei Personenmehrheiten auf Mieter- oder Vermieterseite (z.B. zwei Mieter)
- alle müssen klagen resp. beklagt werden
- Achtung: Klagen nicht alle Beteiligten resp. wird nicht gegen alle Beteiligten geklagt fehlt die Aktiv- oder Passivlegitimation und die Klage wird abgewiesen! Eine erneute Klageeinreichung ist meistens aufgrund der 30-tägigen Verwirkungsfrist nicht mehr möglich!
- bei Familienwohnungen kann auch der nicht am Vertrag beteiligte Ehegatte des Mieters die Kündigung (alleine) anfechten (OR 273a Abs. 1)