Begriff
Wohnung, in welcher ein Ehepaar (resp. registrierte gleichgeschlechtliche Partner) seinen gemeinsamen Haushalt resp. die Familie ihren Lebensmittelpunkt hat.
Kündigung der Familienwohnung durch den Mieter
Ist nur ein Ehegatte Mieter, muss der andere Ehegatte gemäss OR 266m dennoch der Kündigung ausdrücklich zustimmen (am Besten mittels Mitunterzeichnung der Kündigung; eine mündliche Erklärung gegenüber dem Vermieter bis zum Beginn der Kündigungsfrist genügt)
Kündigung der Familienwohnung durch den Vermieter
Unabhängig, ob nur ein Ehegatte oder beide Mieter sind, muss der Vermieter den Ehegatten ein Kündigungsformular separat zustellen (OR 266n)
Folgen bei Missachtung der Formvorschriften
Die Kündigung ist nichtig (vgl. Begriffe).