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Legitimation zur Kündigungsanfechtung

  • Mieter und Vermieter können eine Kündigung anfechten (Praxis: praktisch nur Mieter)
  • bei Personenmehrheiten auf Mieter- oder Vermieterseite (z.B. zwei Mieter)
    • alle müssen klagen resp. beklagt werden
    • Achtung: Klagen nicht alle Beteiligten resp. wird nicht gegen alle Beteiligten geklagt fehlt die Aktiv- oder Passivlegitimation und die Klage wird abgewiesen! Eine erneute Klageeinreichung ist meistens aufgrund der 30-tägigen Verwirkungsfrist nicht mehr möglich!
  • bei Familienwohnungen kann auch der nicht am Vertrag beteiligte Ehegatte des Mieters die Kündigung (alleine) anfechten (OR 273a Abs. 1)

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