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Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen

Gesetzliche Grundlagen

OR 271 ff.

Anwendungsbereich

  • nur Kündigungen von Mietverhältnissen über Wohn- und Geschäftsräume sind anfechtbar
  • nur bei unbefristeten Mietverhältnissen (befristete Mietverhältnisse enden ohne Kündigung)
  • ordentliche und ausserordentliche Kündigungen sind anfechtbar

Hier finden Sie die folgenden weiteren Informationen zum Kündigungsschutz:

  1. Grundregel (ZGB 271 Abs. 1)
  2. Begründung der Kündigung
  3. Spezialregeln bei der Kündigung durch den Vermieter
  4. Legitimation zur Kündigungsanfechtung
  5. Verfahren (OR 273 Abs. 1)
  6. Klageformular

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